Verbindliche Hinweise zu den Leistungskomplexen
Die
nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben
verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für
Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die
Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die
Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck
hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren
Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe
18 - 26 oder 29 abzurechnen.
Die
Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und
hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege
erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen
selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige
prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen.
Die
entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten
sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den
Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten
und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und
Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als
teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen
der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel
der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den
ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle
vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige
Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist
Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig.
Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn
neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die
wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
In
Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex
dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens
die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle
Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit.
Der
Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten
Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
ausgehandelten Entgelte ent-sprechend der gültigen
Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für
die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI
kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen
Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des SGB
XI-Leistungskomplexkatalogs sind.
Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI
Leistungs
komplex
|
Leistungsart
|
Leistungsinhalte
|
Punkte
|
Erläuterungen der Leistungskomplexe
| | |
1
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Ganzwaschung
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29
|
1. Waschen, Duschen, Baden
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3. Rasieren
4. Hautpflege
5. Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6. Nagelpflege
7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
8. Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
|
410
|
Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper
| | |
2
|
Teilwaschung
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29
|
1. Teilwaschung (z.B. Intimbereich)
2. Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3. Rasieren
4. Hautpflege
5. Haarpflege
6. Nagelpflege
7. An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
8. Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches
|
220
|
Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intim-bereiches
| | |
3
|
Ausscheidung
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 - 21, 23 - 28
|
1. Utensilien bereitstellen, anreichen
2. zur Toilette führen
3. Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß,
Sputum, Erbrochenes)
4. Überwachung der Ausscheidung
1. Entsorgen, Reinigen des Gerätes und des Bettes
2. Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels)
3. Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung
4. Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege
|
100
|
| | |
4
|
Selbständige
Nahrungsaufnahme
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5;
16 - 18; 20; 24 - 28
|
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte
Warmspeisen)
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3. Entsorgen der benötigten Materialien
4. Säubern des Arbeitsbereiches
5. Kenntnisvermittlung
(keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker)
ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
|
100
|
| | |
5
|
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a - 18; 20; 24; 27, 28
|
1. Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
2. Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3. Darreichung der Nahrung
4. Entsorgen der benötigten Materialien
5. Säubern des Arbeitsbereiches (spülen)
6. Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
7. Kenntnisvermittlung
(keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker)
ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
|
250
|
| | |
6
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Sondenernährung
bei implantierter
Magensonde (PEG)
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16, 17, 27, 28
|
1. Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
2. Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
3. Nachbereitung
|
100
|
| | |
7
|
Lagern/Betten
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 -18; 20, 23-30
|
1. Richten des Bettes
2. Wechseln der Bettwäsche
3. Körper- und situationsgerechtes Lagern
4. Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
|
100
|
Lagern
umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und
situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/ außerhalb des Bettes
ermög-lichen, Sekundärerkrankungen wie z.B. Kontrakturen oder Pneumonie
vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.
| | |
8
|
Mobilisation
(Mindesteinsatzdauer 15 Minuten; nur als selbständige Leistung abrechenbar)
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 - 17; 27 - 29
|
1. Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
2. An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von
Körperersatzstücken
3. Aufstehen / Zubettgehen
4. Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
5. Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
6. Hilfe beim Treppensteigen
|
180
|
Anfang und Ende der Mobilisation
sind zu dokumentieren,
keine Transferleistung
| | |
9
|
Behördengänge
und Arztbesuche
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a -17
|
1. Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
|
360
|
| | |
10
|
Beheizen des
Wohnbereiches
Ist in einem Einsatz nicht ab-rechnungsfähig mit LK 16 - 17
|
1. Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
2. Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-
Zentralheizung)
3. Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des
Pflegebedürftigen
|
60
|
Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen
| | |
11
|
Einkaufen
(Abrufempfehlung bis zu 2 x je Woche)
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 15a - 17
|
1. Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl.
Bedarfs
2. Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige
Besorgung;( z.B. Bank- und Behördengänge)
3. Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
4. Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von
Lebensmittel
5. Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
|
150
|
Einkaufen (auch in mehreren Geschäften)
| | |
12
|
Zubereiten von
warmen Speisen
Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit LK 16, 17, 27, 28
|
1. Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
2. Zubereiten von warmen Speisen
3. Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen)
4. Entsorgen des verbrauchten Materials
|
150
|
| | |
13
|
Reinigen der
Wohnung
(Abrufempfehlung alle 14 Tage)
|
1. Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.B.
Wohnraum, Bad, Toilette, Küche)
2. Trennen und entsorgen des Abfalls
3. Keine Grundreinigung
|
540
|
|
14
|
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
(Abrufempfehlung 1 x wöchentlich)
|
1. Waschen und trocknen
2. Bügeln
3. Ausbessern
4. Sortieren und einräumen
5. Schuhpflege
|
360
|
|
15
|
Hausbesuchs-
Pauschale
(bis zu 2 x je Tag abrechenbar)
Eine 3. Abrechnung ist nur in
Verbindung mit LK 29 oder LK 30
möglich . Es besteht insgesamt
eine Begrenzung auf max. 3
Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag
|
1. Anfahrt
2. Dokumentation
|
|
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.
|
15a
|
Erhöhte Haus-
besuchspauschale
(bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag abrechenbar)
Eine
2. Abrechnung ist nur bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder
30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte
Hausbesuchs-pauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem
Vertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max 1 x je Tag abrechenbar
|
1. Anfahrt
2. Dokumentation
Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe
03, 04, 06 bis 08, 10, 12, 27, 28, 29 oder 30 je Einsatz
|
|
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.
|
16
|
Erstgespräch
(vor Aufnahme der Pflege)
|
1. Feststellung der Pflegeprobleme
2. Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
3. Planung der Pflegeeinsätze
4. Gespräche mit Angehörigen/Arzt
5. Informationen über weitere Hilfen
6. incl. Hausbesuchspauschale
|
500
|
|
17
|
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 1
|
1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4. Hinweise auf Pflegekurse
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6. incl. Hausbesuchspauschale
|
Stufe 1
21,00 €
|
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der
Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und
Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
|
17a
|
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 2
|
1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4. Hinweise auf Pflegekurse
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6. incl. Hausbesuchspauschale
|
Stufe 2
21,00 €
|
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der
Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und
Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
|
17b
|
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 3
|
1. Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2. Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3. Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4. Hinweise auf Pflegekurse
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6. incl. Hausbesuchspauschale
|
Stufe 3
31,00 €
|
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der
Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und
Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote
für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
|
17c
|
Beratungsbesuch nach § 37.3 Satz 6 SGB XI
nach Stufe 0
|
1. Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungsperson
2. Einschätzung der individuellen Situation
3. Hinweise auf Hilfestellungen
4. Beratun g bei der Einbindung von Hilfeangeboten
5. Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6. incl. Hausbesuchspauschale
|
Stufe 0
21,00 €
|
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend.
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
|
Verbundene Leistungskomplexe
|
18
|
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten und
selbständiger
Nahrungsaufnahme
|
Leistungskomplexe:
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
04 Selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
|
610
|
|
19
|
Große Grundpflege
|
Leistungskomplexe:
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
|
450
|
|
20
|
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten und
selbständiger
Nahrungsaufnahme
|
Leistungskomplexe:
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
04 Selbständige Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
|
450
|
|
21
|
Kleine Grundpflege
|
Leistungskomplexe:
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
|
290
|
|
22
|
Große hauswirt-
schaftliche Versorgung
|
Leistungskomplexe:
13 Reinigen der Wohnung
14 Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
|
760
|
|
23
|
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten
|
Leistungskomplexe:
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07 Lagern/Betten
|
520
|
|
24
|
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
|
Leistungskomplexe:
01 Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
|
740
|
|
25
|
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten
|
Leistungskomplexe:
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07 Lagern/Betten
|
350
|
|
26
|
Kleine Grundpflege mit
Lagern/Betten und Hilfe
bei der Nahrungs-
aufnahme
|
Leistungskomplexe
02 Teilwaschung
03 Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
05 Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07 Lagern/Betten
|
580
|
|
27
|
Kleine pflegerische Hilfestellung 1
(Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit LK 1-15,16-30)
|
1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
|
100
|
|
28
|
Kleine pflegerische Hilfestellung 2
(Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit LK 1 - 15, 16 - 30)
|
1. An- und/oder Auskleiden
( incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken)
2. Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3. Richten des Bettes
|
100
|
Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
|
29
|
Kleine pflegerische Hilfestellung 3
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28)
|
Leistungskomplexe
27 Kleine pflegerische Hilfestellung 1
28 Kleine pflegerische Hilfestellung 2
|
170
|
Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
|
30
|
Kleine pflegerische Hilfestellung 4
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit 7, 13, 14, 16 -18, 20, 22, 23 - 28)
|
1. Wechseln der Bettwäsche
2. Richten des Bettes
|
80
|
Kompletter Wechsel der Bettwäsche
|
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