Plegedienst
Verbindliche Hinweise zu den Leistungskomplexen


Die nachfolgenden Leistungen sind in Komplexe gefasst und beschreiben verrichtungsbezogene - und nicht zeitabhängige - Tätigkeiten für Pflegebedürftige in NRW. Dabei sind einem einzelnen Leistungskomplex die Leistungsart und verschiedene Leistungsinhalte zugeordnet. Die Leistungsart und die wesentlichen Inhalte werden durch Fettdruck hervorgehoben. Bei gleichzeitiger Erbringung von mehreren Leistungskomplexen sind soweit möglich die verbundenen Leistungskomplexe 18 - 26 oder 29 abzurechnen.

Die Leistungsinhalte im Bereich der Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht. Soweit Angehörige und/oder andere Pflegepersonen Leistungen selbst vornehmen, wird vom Pflegedienst auf die notwendige prophylaktische pflegerische Maßnahme hingewiesen.
Die entsprechend dem Leistungskatalog vereinbarten Leistungsinhalte richten sich immer nach dem individuellen Pflegebedarf, den Selbstpflegemöglichkeiten des Pflegebedürftigen sowie den Möglichkeiten und Fähigkeiten der beteiligten Pflegepersonen. Leistungsart und Leistungsinhalte werden von dem Pflegedienst als Unterstützung, als teilweise oder vollständige Übernahme der Verrichtungen oder im Rahmen der Beaufsichtigung oder Anleitung des Pflegebedürftigen mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen erbracht. Mit den ausgewiesenen Vergütungen eines Leistungskomplexes sind alle vertraglichen Leistungen abgegolten. Der für die jeweilige Verrichtung erforderliche Vor- und Nachbereitungsaufwand ist Bestandteil der Verrichtung und nicht gesondert vergütungsfähig. Der jeweilige Leistungskomplex ist nur dann abrechnungsfähig, wenn neben der unter "Leistungsart" beschriebenen Verrichtung die wesentlichen Leistungsinhalte vollständig erbracht werden.
 In Abhängigkeit vom individuellen Pflegebedarf ist ein Leistungskomplex dann abrechnungsfähig, wenn zu der jeweiligen Leistungsart mindestens die fettgedruckten Leistungsinhalte vollständig erbracht wurden. Alle Vergütungen gelten unabhängig von dem Wochentag und der Uhrzeit.
Der Pflegedienst berechnet unabhängig vom Kostenträger für die erbrachten Leistungen die mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern ausgehandelten Entgelte ent-sprechend der gültigen Vergütungsvereinbarung gem. § 89 SGB XI. Neben den Vergütungssätzen für die im Leistungskomplexsystem aufgeführten Leistungen nach § 89 SGB XI kann der Pflegedienst mit dem Pflegebedürftigen nur solche anderen Leistungen vereinbaren, die nicht Bestandteil des SGB XI-Leistungskomplexkatalogs sind.
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Übersicht der Leistungskomplexe SGB XI
 
Leistungs
komplex
 
Leistungsart
 
Leistungsinhalte
 
Punkte
Erläuterungen der Leistungskomplexe
 
1
 
 
Ganzwaschung
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 2, 15a - 21, 23 - 29
 
 
1.       Waschen, Duschen, Baden
2.       Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3.       Rasieren
4.       Hautpflege
5.       Haarpflege (Kämmen, ggf. Waschen)
6.       Nagelpflege
7.       An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
8.       Vorbereiten/Aufräumen des Pflegebereiches
 
410
 
Ganzkörperwaschung soweit notwendig, mindestens Ober- und Unterkörper
 
2
 
Teilwaschung
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 1, 15a - 21, 23 - 29
 
1.       Teilwaschung (z.B. Intimbereich)
2.       Mund-, Zahn- und Lippenpflege
3.       Rasieren
4.       Hautpflege
5.       Haarpflege
6.       Nagelpflege
7.       An- und Auskleiden incl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
8.       Vorbereiten / Aufräumen des Pflegebereiches
 
 
220
 
Teilkörperwaschung (Ober- oder Unterkörper) soweit notwendig oder mindestens Waschung des Intim-bereiches
 
3
 
Ausscheidung
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 - 21, 23 - 28
 
1.       Utensilien bereitstellen, anreichen
2.       zur Toilette führen
3.   Unterstützung u. allgem. Hilfestellung (Urin, Stuhl, Schweiß,
Sputum, Erbrochenes)
4.   Überwachung der Ausscheidung
1.       Entsorgen,  Reinigen des Gerätes und des Bettes
2.       Katheterpflege (insb. Wechseln von Urinbeuteln) Stomaversorgung bei Anus praeter (Wechsel u. Entleerung des Stomabeutels)
3.       Empfehlung zum Kontinenztraining / Inkontinenzversorgung
4.       Nachbereiten des Pflegebedürftigen ggf. Intimpflege
 
 
100
 
 
 
4
 
Selbständige
Nahrungsaufnahme
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 5;
16 - 18; 20; 24 - 28
 
1.   Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte
      Warmspeisen)
2.   Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3.       Entsorgen der benötigten Materialien
4.       Säubern des Arbeitsbereiches
5.       Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
 
100
 
 
5
 
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 4, 15a - 18; 20; 24; 27, 28
 
 
 
1.       Mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung (auch angelieferte Warmspeisen)
2.       Lagern und Vorbereiten des Pflegebedürftigen
3.       Darreichung der Nahrung
4.       Entsorgen der benötigten Materialien
5.       Säubern des Arbeitsbereiches (spülen)
6.       Versorgung des Pflegebedürftigen (Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme)
7.       Kenntnisvermittlung (keine Ernährungsberatung) über richtige Ernährung (z.B. Diabetiker) ausreichende Flüssigkeitszufuhr incl. Beratung über Esshilfen
 
250
 
 
6
 
Sondenernährung
bei implantierter
Magensonde (PEG)
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16, 17, 27, 28
 
 
1.       Vorbereiten und Richten der Sondennahrung
2.       Sachgerechtes Verabreichen der Sondennahrung
3.       Nachbereitung
 
 
100
 
 
7
 
 
Lagern/Betten
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 -18; 20, 23-30
 
1.       Richten des Bettes
2.       Wechseln der Bettwäsche
3.       Körper- und situationsgerechtes Lagern
4.       Vermittlung von Lagerungstechniken ggf. Einsatz von Lagerungshilfen
 
 
100
Lagern umfasst alle Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen innerhalb/ außerhalb des Bettes ermög-lichen, Sekundärerkrankungen wie z.B. Kontrakturen oder Pneumonie vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen.
 
8
 
Mobilisation
 
(Mindesteinsatzdauer 15 Minuten;  nur als selbständige Leistung abrechenbar)
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 16 - 17; 27 - 29
 
1.       Aufrichten des Pflegebedürftigen im Bett
2.       An- / Auskleiden incl. An- und Ablegen von  
Körperersatzstücken
3.       Aufstehen / Zubettgehen
4.       Sitz-, Geh- und Stehübungen (ggf. unter Verwendung von Hilfsmitteln) bei Bettlägerigen passives, assistiertes oder aktives, funktionsgerechtes Bewegen
5.       Hilfe beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
6.       Hilfe beim Treppensteigen
 
180
 
Anfang und Ende der Mobilisation
sind zu dokumentieren,
keine Transferleistung
 
9
 
Behördengänge
und Arztbesuche
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit LK 15a -17
 
1.       Begleiten des Pflegebedürftigen, wenn persönliches Erscheinen bei Behörden oder Ärzten unumgänglich ist
 
 
360
 
 
10
 
Beheizen des
Wohnbereiches
Ist in einem Einsatz nicht ab-rechnungsfähig mit LK 16 - 17
 
1.         Besorgen, entsorgen von Heizmaterial im Wohnungsumfeld
2.    Inbetriebnahme des Heizofens (nicht Fernwärme, Gas-
Zentralheizung)
3.    Leistungskomplex gilt nur für den Wohnbereich des
Pflegebedürftigen
 
60
 
Leistungsinhalt 1 und / oder 2 sind zu erbringen
 
11
 
Einkaufen
(Abrufempfehlung bis zu 2 x je Woche)
 
Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
LK 15a - 17
 
1.   Zusammenstellen des Einkaufszettels für Gegenstände des tägl.
Bedarfs
2.   Einkaufen (incl. Arzneimittelbeschaffung) und notwendige
Besorgung;( z.B. Bank- und Behördengänge)
3.   Unterbringung und Versorgung der eingekauften Lebensmittel
4.   Anleitung und Beachtung von Genieß- und Haltbarkeit von
Lebensmittel
5.   Ggf. Wäsche zur Reinigung bringen und abholen
 
150
 
 
Einkaufen (auch in mehreren Geschäften)
 
12
 
Zubereiten von
warmen Speisen
Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit  LK 16, 17, 27, 28
 
1.       Anleitung zum Umgang mit Lebensmitteln und Vorbereitung der Lebensmittel
2.       Zubereiten von warmen Speisen
3.       Säubern des Arbeitsbereiches (z.B. Spülen)
4.       Entsorgen des verbrauchten Materials
 
 
150
 
 
                                             
 
13
 
Reinigen der
Wohnung
(Abrufempfehlung alle 14 Tage)
 
1.   Reinigen des allgemeinüblichen Lebensbereiches (z.B.
Wohnraum, Bad, Toilette, Küche)
2.       Trennen und entsorgen des Abfalls
3.       Keine Grundreinigung
 
 
540
 
 
14
 
Waschen und Pflegen der Wäsche und Kleidung
(Abrufempfehlung 1 x wöchentlich)
 
1.       Waschen und trocknen
2.       Bügeln
3.       Ausbessern
4.       Sortieren und einräumen
5.       Schuhpflege
 
 
360
 
 
15
 
Hausbesuchs-
Pauschale
 
(bis zu 2 x je Tag abrechenbar)
 
Eine 3. Abrechnung  ist nur in
Verbindung mit LK 29 oder LK 30
möglich . Es besteht insgesamt
eine Begrenzung auf max. 3
Hausbesuchspauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag
 
 
1.       Anfahrt
2.       Dokumentation
 
   
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.
 
15a
 
Erhöhte Haus-
besuchspauschale
(bis 1x je Tag; daneben ist Pos. 15 max. 1x je Tag abrechenbar)
Eine 2. Abrechnung  ist nur  bei solitärer Erbringung von LK 27, 28, 29 oder 30 möglich. Es besteht insgesamt eine Begrenzung auf max. 2 erhöhte Hausbesuchs-pauschalen im Rahmen der Leistungserbringung nach diesem Vertrag pro Tag; daneben ist Pos. 15 max 1 x je Tag abrechenbar
 
1.       Anfahrt
2.       Dokumentation
 
Bei Abruf von ausschließlich einem der Leistungskomplexe
03, 04, 06 bis 08, 10, 12,  27, 28, 29 oder 30 je Einsatz 
   
Darüber hinaus sind keine weiteren Hausbesuchspauschalen - auch nicht privat - abrechenbar.
 
16
 
Erstgespräch
(vor Aufnahme der Pflege)
 
1.       Feststellung der Pflegeprobleme
2.       Feststellung der Ressourcen des Pflegebedürftigen
3.       Planung der Pflegeeinsätze
4.       Gespräche mit Angehörigen/Arzt
5.       Informationen über weitere Hilfen
6.       incl. Hausbesuchspauschale
 
 
500
 
 
17
 
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 1
 
1.       Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2.       Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3.       Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4.       Hinweise auf Pflegekurse
5.       Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6.        incl. Hausbesuchspauschale
 
Stufe 1
21,00 €
 
 
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
 
 
17a
 
 
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 2
 
1.       Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2.       Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3.       Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4.       Hinweise auf Pflegekurse
5.       Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6.   incl. Hausbesuchspauschale
 
Stufe 2
21,00 €
 
 
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
 
 
17b
 
 
 
Beratungsbesuch
nach § 37.3 SGB XI
nach Stufe 3
 
1.   Beratung und Unterstützung der Pflegepersonen
2.   Pflegeeinsatz mit Beratung des Pflegebedürftigen
3.   Prüfung von ggf. Pflegehilfsmitteln
4.   Hinweise auf Pflegekurse
5.   Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6.  incl. Hausbesuchspauschale
 
Stufe 3
31,00 €
 
 
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend;
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
Der Beratungsbesuch nach § 37.3. SGB XI beinhaltet auch die Beratung und Hinweise auf Hilfestellungen für niedrigschwellige Betreuungsangebote für Pflegebedürftige mit Betreuungs-bedarf nach § 45a SGB XI.
 
 
17c
 
 
 
Beratungsbesuch nach § 37.3 Satz 6 SGB XI
nach Stufe 0
 
1.       Beratung und Unterstützung der Angehörigen bzw. Betreuungsperson
2.       Einschätzung der individuellen Situation
3.       Hinweise auf Hilfestellungen
4.       Beratun g bei der Einbindung von Hilfeangeboten
5.       Erstellung einer Ergebnis-Kurzmitteilung
6.  incl. Hausbesuchspauschale
 
 
Stufe 0
21,00 €
 
 
Leistungsinhalt 1-5 sind verpflichtend.
Der Einsatz ist durch Pflegefachkräfte zu erbringen.
 
 
Verbundene Leistungskomplexe
 
 
18
 
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten und
selbständiger
Nahrungsaufnahme
 
Leistungskomplexe:
01  Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum,  Erbrochenes)
04  Selbständige Nahrungsaufnahme
07  Lagern/Betten
 
 
610
 
 
19
 
Große Grundpflege
 
Leistungskomplexe:
01  Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß,  Sputum, Erbrochenes)
 
 
450
 
 
20
 
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten und
selbständiger
Nahrungsaufnahme
 
Leistungskomplexe:
02  Teilwaschung
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
04  Selbständige Nahrungsaufnahme
07  Lagern/Betten
 
 
450
 
 
21
 
Kleine Grundpflege
 
Leistungskomplexe:
02  Teilwaschung
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
 
 
290
 
 
22
 
Große hauswirt-
schaftliche Versorgung
 
Leistungskomplexe:
13  Reinigen der Wohnung
14  Waschen und Pflegen der Wäsche und  Kleidung
 
 
760
 
 
23
 
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten
 
Leistungskomplexe:
01  Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07   Lagern/Betten
 
 
520
 
 
24
 
Große Grundpflege
mit Lagern/Betten und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
 
Leistungskomplexe:
01  Ganzwaschung (Waschen, Duschen, Baden)
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum,  Erbrochenes)
05  Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07  Lagern/Betten
 
 
 
740
 
 
25
 
Kleine Grundpflege
mit Lagern/Betten
 
Leistungskomplexe:
02  Teilwaschung
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
07  Lagern/Betten
 
 
350
 
 
26
 
Kleine Grundpflege mit
Lagern/Betten und Hilfe
bei der Nahrungs-
aufnahme
 
Leistungskomplexe
02  Teilwaschung
03  Ausscheidungen (Urin, Stuhl, Schweiß, Sputum, Erbrochenes)
05  Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
07  Lagern/Betten
 
580
 
 
27
 
Kleine pflegerische Hilfestellung 1
(Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit  LK 1-15,16-30)
 
 
1.       Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes oder anderen Sitz- und Liegegelegenheiten
2.  Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3.  Richten des Bettes
 
100
 
 
 
28
 
Kleine pflegerische Hilfestellung 2
(Ist in einem Einsatz nicht abrech-nungsfähig mit LK 1 - 15, 16 - 30)
 
 
1.  An- und/oder Auskleiden
( incl. An- und Ablegen von  Körperersatzstücken)
2.  Reinigen von Gesicht und/oder Händen
3.  Richten des Bettes
 
100
 
Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
 
29
 
Kleine pflegerische Hilfestellung 3
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit
 LK 1, 2, 7, 8, 13, 14, 16-28)
 
Leistungskomplexe
27  Kleine pflegerische Hilfestellung 1
28  Kleine pflegerische Hilfestellung 2
 
170
 
Kleiderwechsel in Zusammenhang mit Bettruhe
 
 
30
 
Kleine pflegerische Hilfestellung 4
(Ist in einem Einsatz nicht abrechnungsfähig mit 7,  13, 14, 16 -18, 20, 22, 23 - 28)
 
 
1.  Wechseln der Bettwäsche
2.  Richten des Bettes
 
80
 
Kompletter Wechsel der Bettwäsche
 
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